DGUV Vorschrift 3<br>(damalige BGV A3)

DGUV Vorschrift 3 (damalige BGV A3) – Bestimmt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, existieren zahlreiche Gesetze, Vorschriften und Normen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln gemäß der DGUV Vorschrift 3. Diese Vorschrift dient der Prävention von Unfällen und wurde erstmals am 01. April 1979 eingeführt, damals unter den Namen VBG 4 und BGV A3. Obwohl sie später in DGUV Vorschrift 3 umbenannt wurde, hat sich der Inhalt nicht geändert. Laut §3 der DGUV Vorschrift 3 ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, die entsprechende Prüfung durchzuführen. Die Kriterien, Abläufe und Fristen für die Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln werden in klaren Normen und Vorschriften festgelegt, um Mitarbeiter, Kunden und das Unternehmen selbst vor Schäden zu schützen.

Es ist erforderlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit überprüft werden. Diese müssen entsprechend gekennzeichnet und die Prüfung dokumentiert werden. Die Vorschriften für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel sind in den VDE-Normen festgelegt, die von den Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern erstellt und veröffentlicht wurden. Arbeitgeber sind gemäß der DGUV Vorschrift 3 verpflichtet, sicherzustellen, dass die Prüfung elektrischer Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird. Nur auf diese Weise kann festgestellt werden, ob sich die elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen eines Unternehmens gemäß den geltenden Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3, der Berufsgenossenschaften und der Betriebssicherheitsverordnung in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

DGUV Vorschrift 3 – Wer darf prüfen
Gemäß den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3 darf lediglich eine Elektrofachkraft, die gemäß den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) qualifiziert ist, die Prüfung elektrischer Betriebsmittel durchführen. Um als befähigte Person zu gelten, ist eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium erforderlich. Allerdings reicht eine abgeschlossene Ausbildung allein nicht aus. Es ist außerdem erforderlich, relevante Berufserfahrung im Bereich der Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 3 zeitnah nach Abschluss der Ausbildung zu sammeln. Zusätzlich sind umfassende Kenntnisse über den aktuellen Stand der Technik sowie der Normen und Vorschriften von großer Bedeutung. Die Prüftechniker sind verpflichtet, dieses Wissen durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
DGUV Vorschrift 3 – Prüfarbeiten und Prüffristen
Gemäß der Vorschrift DGUV 3 müssen elektrische Betriebsmittel in regelmäßigen Zeitabständen einer Prüfung durchgeführt werden, die im Voraus festgelegt werden. Darüber hinaus sollte diese Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen durchgeführt werden. Es ist auch ratsam, nach einer Änderung oder Reparatur eine Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 vor der erneuten Inbetriebnahme durchzuführen. Dadurch können potenzielle Mängel und Gefährdungen rechtzeitig erkannt und behoben werden. Nach einer erfolgreichen Prüfung erhält der Arbeitgeber ein rechtsgültiges Dokument, das bestätigt wurde, dass gemäß den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3 geprüft wurde. Dies ist im Falle eines Schadens von großer Bedeutung und dient als Nachweis für die erfüllte Sorgfaltspflicht gegenüber Versicherungen und Berufsgenossenschaften.
DIN VDE – Kriterien der Prüfung von elektrischer Betriebsmittel
Die genauen Kriterien für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel werden in der DGUV Vorschrift 3 nicht spezifiziert. Stattdessen werden diese Kriterien von der DIN VDE festgelegt. Die DIN VDE 0701-0702 informiert über die Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte sowie über die Wiederholungsprüfung. Die DIN VDE 0105-100 enthält Prüfkriterien für den Betrieb elektrischer Anlagen. Die Sicherheit von Maschinen und die elektrische Ausrüstung von Maschinen werden hingegen in der DIN VDE 0113-1 behandelt.
An Prüftechniker und Prüfequipment werden hohe Anforderungen gestellt
Unsere Prüftechniker erfüllen sämtliche Anforderungen gemäß der DGUV Vorschrift 3. Es handelt sich dabei um hochqualifizierte Elektrofachkräfte, die alle Vorgaben der BetrSichV und TRBS erfüllen. Sie nehmen regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen teil und sind mit erstklassigen Prüf- und Messgeräten ausgestattet. Wir garantieren Ihnen eine herausragende Qualität unseres Prüfservices. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Ihrem Unternehmen.

Unabhängig davon, ob Sie eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in München, Berlin, Köln, Frankfurt, Dortmund, oder Hamburg benötigen, führen wir bundesweit Prüfungen elektrischer Betriebsmittel in den größten Städten und deren Umgebung durch.

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