DGUV Vorschrift 4<br>(damalige GUV-V A3)
DGUV Vorschrift 4 (damalige GUV-V A3)
Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Zusätzlich zur weit verbreiteten DGUV Vorschrift 3 existiert die DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3), die nahezu dasselbe beinhaltet, jedoch speziell für die Prüfung elektrischer Geräte in kommunalen Einrichtungen konzipiert ist. Die DGUV Vorschrift 4 wurde ebenfalls von den Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherung erstellt. Sie legen fest, dass Unternehmen im öffentlichen Sektor verpflichtet sind, ihre elektrischen Betriebsmittel und Anlagen gemäß der DGUV Vorschrift 4 regelmäßig von Fachkräften prüfen zu lassen. Das Hauptziel besteht darin, Mitarbeiter, Kunden, Gäste und das Unternehmen insgesamt vor den potenziellen Gefahren zu schützen, die von elektrischer Energie ausgehen können.
Oftmals wird bei der Diskussion über die Prüfung von elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen nur die DGUV Vorschrift 3 erwähnt. Diese Vorschrift legt die erforderlichen Schritte und Anforderungen für die Elektroprüfung fest. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch die DGUV Vorschrift 4 in diesem Kontext anwendbar ist. Insbesondere kommt sie zur Anwendung, wenn die elektrischen Betriebsmittel in kommunalen Einrichtungen geprüft werden. Dies betrifft Unternehmen der öffentlichen Hand wie Behörden, Schulen, Kitas und andere Institutionen.
DGUV Vorschrift 4 – Was ist anders?
Die DGUV Vorschrift 4 und die Vorschrift 3 weisen im Wesentlichen die gleichen Inhalte auf. Lediglich bei den Empfehlungen für Prüffristen in Bezug auf „Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art“ in kommunalen Einrichtungen gibt es Unterschiede. Um den besonderen Anforderungen im öffentlichen Raum gerecht zu werden, wird empfohlen, hier eine jährliche Prüfung durchzuführen. Darüber hinaus enthält §5 „Prüfungen“ abweichende Durchführungsanweisungen, die angeben, wie die Schutzziele erreicht werden können. Kompetente Prüftechniker und Prüfunternehmen sind selbstverständlich mit beiden Vorschriften vertraut und wissen, wann welche angewendet werden sollten.
DGUV Vorschrift 4 – Hohe Anforderungen an Prüftechniker
Unternehmen und Kommunen, die gemäß den Vorschriften ihre elektrischen Betriebsmittel überprüfen lassen, streben Gewissheit an, dass die beauftragten Prüfunternehmen oder Prüftechniker ihre Aufgaben gewissenhaft und gemäß den aktuellen Vorschriften und technischen Standards erfüllen. Nur so kann eine sichere Arbeitsumgebung gewährleistet werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Prüfdokumentation rechtssicher ist und im Falle von Schäden als Nachweis für Versicherungs- und Berufsgenossenschaften dienen kann.
Deshalb legen sowohl die DGUV Vorschrift 4 als auch die DGUV Vorschrift 3 hohe Anforderungen an den Prüftechniker. Es wird festgelegt, dass die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nur von einer qualifizierten Elektrofachkraft gemäß den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) durchgeführt werden darf. Eine elektrotechnische Ausbildung oder ein Studium sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereich der Elektroprüfung sind Voraussetzungen dafür. Darüber hinaus muss der Prüftechniker stets auf dem aktuellen Stand der Technik sein und sein Wissen über die VDE-Normen und DGUV-Vorschriften durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen auf dem neuesten Stand halten.
VDE Normen – Erweitert die DGUV Vorschrift 4
Die DGUV Vorschrift 4 regelt die Prüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen in öffentlichen Institutionen. Es sind klare Abläufe und Anforderungen, die sowohl von den Einrichtungen als auch von den beauftragten Prüfunternehmen eingehalten werden müssen. Vorab ist eine Gefährdungsbeurteilung mit festgelegten Prüffristen zu erstellen. Diese Fristen können je nach Unternehmen variieren und hängen von der Art des Betriebsmittels, der Umgebung und dem vorgesehenen Einsatz ab. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die festgelegten Prüfintervalle eingehalten werden, um eine kontinuierlich sichere Prüfung des Unternehmens zu gewährleisten.
Nach der Messung werden die Ergebnisse in einem Prüfdokument festgehalten, das den rechtlichen Anforderungen entspricht. Die VDE-Normen bieten zusätzlich detaillierte Richtlinien für verschiedene Prüfungen von Geräten, Maschinen und Anlagen. Die DIN VDE 0701-0702 regelt die Prüfung von elektrischen Geräten nach Reparatur oder Änderungen sowie die wiederkehrende Prüfung. Informationen zur Prüfung elektrischer Anlagen sind in der DIN VDE 0105-100 zu finden. Die Sicherheit von Maschinen und die elektrische Ausrüstung von Maschinen sind Gegenstand der DIN VDE 0113-1.
Unser E-S-Check Team prüft öffentliche Einrichtungen nach der geltenden DGUV Vorschrift 4
Das Leistungsspektrum umfasst sowohl die Prüfung von Schulen, Behörden und anderen öffentlichen Institutionen gemäß der DGUV Vorschrift 4 als auch die Prüfung von gewerblichen Unternehmen gemäß der DGUV Vorschrift 3. Wir stellen sicher, dass wir alle Anforderungen beider DGUV Vorschriften vollständig erfüllen.
Unabhängig davon, ob Sie eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in München, Berlin, Köln, Frankfurt, Dortmund, oder Hamburg benötigen, führen wir bundesweit Prüfungen elektrischer Betriebsmittel in den größten Städten und deren Umgebung durch.
Link: https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/vorschrift4.pdf