DIN VDE 0105-100 (Anlagenprüfung)

DIN VDE 0105-100 / Anlagenprüfung

Betrieb von elektrischen Anlagen
Die Norm DIN VDE 0105-100 bezieht sich auf das sichere Betreiben von elektrischen Anlagen sowie auf sämtliche Arbeiten an, mit und in deren unmittelbarer Nähe. Die Norm umfasst allgemeine Anforderungen für alle Verfahren im Bereich der Bedienung, Arbeit und Wartung.

Der Begriff „elektrische Anlagen“ bezieht sich auf Anlagen jeglicher Spannungsebene, beginnend von Kleinspannung bis hin zu Hochspannung. Diese Anlagen dienen der Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie. Die Anwendungsbereiche der DIN VDE 0105-100 sind jedoch auf Niederspannungsanlagen beschränkt, die eine maximale Wechselspannung von 1000 Volt (AC) und eine maximale Gleichspannung von 1500 Volt (DC) aufweisen.

Elektrische Anlagen sind zum Beispiel:
– Steckdosen
– Beleuchtungssysteme in Räumen
– Verteiler für elektrische Energie (bekannt als „Sicherungskästen“)
– Heizungs- und Kühlanlagen.

Gemäß Abschnitt 4.1.101 der Norm DIN VDE 0105-100 ist es erforderlich, elektrische Anlagen gemäß den Errichtungsnormen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Um dies kontinuierlich sicherzustellen, sind regelmäßige Wiederholungsprüfungen notwendig. Diese sollten in der Regel alle vier Jahre durchgeführt werden. Die spezifischen Prüfintervalle für jeden Fall müssen in einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.

Der Zweck dieser Prüfungen besteht darin, nachzuweisen, dass die elektrische Anlage den Sicherheitsvorschriften und Errichtungsnormen entspricht. Darüber hinaus sollen dadurch Mängel aufgedeckt und potenzielle Gefahren vermieden werden.

Die Durchführung der Prüfung darf ausschließlich von ausgebildeten Elektrofachkräften unter Verwendung geeigneter Prüf- und Messgeräte erfolgen. Die Ergebnisse der Prüfung müssen in einem Prüfbericht dokumentiert werden, der die Mindestanforderungen gemäß DIN VDE 0105-100 erfüllt.

Achtung: Die ordnungsgemäße Teilprüfung ist in sich nicht korrekt
Gemäß der DIN VDE 0105-100 (Abschnitt 5.3.3.101.0.1) wird in einer Anmerkung erwähnt, dass die Wiederholungsprüfungen auch stichprobenartig erfolgen können, sofern dadurch eine Bewertung des ordnungsgemäßen Zustands möglich ist.

Diese Anmerkung enthält jedoch bereits einen internen Widerspruch. Durch eine selektive Prüfung einzelner Anlagen kann niemals gewährleistet werden, dass alle Anlagen frei von Mängeln sind.

Angenommen, jede fünfte Steckdose wird geprüft und als ordnungsgemäß eingestuft. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass eine nicht überprüfte Steckdose fehlerhaft ist. Wenn nun ein Mitarbeiter durch diese defekte Steckdose verletzt wird, liegt die Verantwortung dafür beim Unternehmer. Die durchgeführte Teilprüfung entbindet ihn von dieser Haftung nicht.

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