VDS 3602 Prüfung

VDS 3602 Prüfung

E-Checks / DGUV-Prüfungen durch die E-Sicherheits-Check GmbH
Die VdS-Prüfung elektrischer Anlagen erfolgt nach Klausel SK 3602 „Elektrische Anlagen“ der Zusatzbedingungen zu den Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB) und ist somit in der Regel Gegenstand Ihres Feuerversicherungsvertrags.

Gemäß den Vertragsbedingungen Ihres Sachversicherers ist die Prüfung turnusgemäß (1 oder 2 Jährlich) durchzuführen und darf nur von VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen durchgeführt werden.

Diese Prüfung kann nicht durch andere Prüfungen ersetzt werden und ersetzt ihrerseits nicht die Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.

Ihr Mehrwert

Aufgrund unserer hohen Expertise im Bereich elektrische Prüfungen, über alle Wirtschaftszweige hinweg, ergibt sich für Sie mit uns als Prüfer folgender Mehrwert:
Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrungen in der Projektvorbereitung benötigen unsere VdS-Sachverständigen nur ein Drittel der Zeit, für die Sicht- und Funktionsprüfungen.
Wir können Ihnen daher die Prüfung für Ihren Sachversicherer für einen deutlich besseren Preis anbieten, als unsere Konkurrenten.
Wir wollen Sie langfristig für uns begeistern, und nicht an einem kurzfristigen Tagessatz profitieren.
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Diese Leistungen erhalten Sie:

Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Prüfkonzept
Durchführung der VdS-Prüfung nach nach Klausel SK 3602 „Elektrische Anlagen“ der Zusatzbedingungen zu den Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB)
Gerichtsfeste Dokumentation
Beratung durch unsere geschulten Mitarbeiter
Voraussetzungen
Für Prüfungen elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 wird eine ordnungsgemäße Elektroprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung bzw. DGUV Vorschrift 3 immer vorausgesetzt. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird kontrolliert durch Einsichtnahme in die relevanten Dokumente, beispielsweise Wartungs- und Instandhaltungspläne oder in Nachweise der Prüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, der Blitzschutzanlage und der tragbaren Feuerlöscher (Ordnungsprüfung).

Gemäß den Vertragsbedingungen des Sachversicherers ist die Prüfung jährlich durchzuführen und darf nur von VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen durchgeführt werden.
Sichtprüfung
Die elektrische Anlage wird besichtigt, beginnend von der Einspeisung der Stromversorgung an. Schwerpunkte sind hierbei:

- Trafostation einschließlich Mittelspannungs-Schaltanlage
- sämtliche Schaltanlagen und Verteiler
- sichtbare Teile elektrischer Installationen von Maschinen
- Kabel- und Leitungsanlagen von der Einspeisung bis zum jeweiligen Verbraucher (soweit sichtbar)
- Schottungen und Maßnahmen zum Funktionserhalt im Zusammenhang mit der elektrischen Anlage (LBO und MLAR)
- Beleuchtungsanlagen
- Überspannungsschutz
- Maßnahmen der Erdung und des Schutzpotenzialausgleichs
- Schutz- und Überwachungseinrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz sowie andere sicherheitstechnische Einrichtungen.
Temperaturmessungen der elektrischen Anlagenteile
Bestandteil der Prüfung nach Klausel SK 3602 ist die Temperaturmessung mindestens mittels Infrarot-Thermometer (Pyrometer) oder Thermografiekamera. Unter anderem wird geprüft, ob Teile der elektrischen Kabel- und Leitungsanlage eine (Leiter-)Oberflächentemperatur von mehr als 70 °C nicht dauerhaft überschreiten. Auffällige Werte werden im Befundschein nach VdS 2229 dokumentiert.
Weitere Messungen bei der VdS-Prüfung
Bei der Prüfung nach Klausel SK 3602 werden außerdem stichprobenartig Messungen nach Norm VDE 0105-100 durchgeführt. Hierzu gehören:

- Isolationswiderstandsmessung (nicht erforderlich, wenn zeitnahe Messprotokolle über durchgeführte Isolationswiderstandsmessungen vorliegen)
- Messung der Durchgängigkeit des Schutzleiters sowie Schleifenwiderstandsmessung
- Messung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD)
- Strommessungen (Prüfung Schutzleiterstrom < 0,3 A )
Dokumentation der VdS-Prüfung
Die Dokumentation der Prüfung nach Klausel SK 3602 erfolgt ausschließlich mit dem einheitlichen Befundschein VdS 2229 in der jeweils aktuellen Fassung. Dieser Befundschein kann anschließend dem Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden.
DIN ISO 9001:2015 Zertifizierung
Um der Verantwortung für Ihre Sicherheit umfassend gerecht zu werden, haben wir uns für einen weltweit anerkannten Standard des internen Qualitätsmanagements zertifizieren lassen.
Durch die Industrienorm DIN ISO 9001:2015, die 2015 in einer Neufassung verabschiedet wurde, werden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, Strukturen und Arbeitsabläufe verbindlich und transparent in Prozess- und Verfahrensanweisungen geregelt und dokumentiert.